Was ist zu tun ?

Mit dem Mietvertrag wurde eine Mietkaution vereinbart.

Diese beträgt i.d.R. drei Monatsnettomieten. Sie zahlen die Mietkaution in einer Summe oder in max. 3 Teilbeträgen innerhalb von 3 Monaten nach Schlüsselübergabe, wobei mindestens ein Drittel des Betrages bei Schlüsselübergabe fällig wird. 

Für die Mietkaution richten Sie auf Ihren Namen bei der Sparkasse Hannover oder bei Ihrer Bank ein Mietkautionskonto ein, welches Sie der "EG Ehlerding-Eickhoff" verpfänden. Hierbei kann es sich auch um ein Sparbuch handeln, welches Sie von Ihrer Bank mit einem Verpfändungshinweis auf die EG Ehlerding-Eickhoff versehen lassen. Bitte überweisen Sie den Kautionsbetrag nicht auf eines unserer Konten oder übergeben Sie uns den Kautionsbetrag nicht in bar. 

Nach Ablauf der Mietzeit wird, sofern keine durch Sie verursachten Schäden an der Mietsache festgestellt werden und Sie alle Nebenkosten beglichen haben, die Verpfändung aufgehoben und Sie erhalten die Kaution, gesetzlich verzinst zurück.

 

Nach dem Einzug:

Bitte versäumen Sie es als Mieter nicht, sich bei der kommunalen Meldebehörde mit Ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Uns als Vermietern kommt hier eine Mitwirkungspflicht zu. Legen Sie uns deshalb Ihre Meldebescheinigung zur Abzeichnung vor. Verletzungen der Meldepflicht sind ab dem 1.11.2015 bußgeldbewährt!

Sonstige Auslagen

Für die einheitliche Anfertigung von Tür- , Klingel- und Briefkastenschildern wird ein Betrag von 10,00 € erhoben. 

Bei Schlüsselübergabe wird dieser Betrag in bar fällig.

Auskünfte hinsichtlich Ihrer Bonität

Im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss wird eine Bonitätsauskunft über Sie bei der Creditreform - Dr. Schlegel KG, Kassel eingeholt. Mit Abgabe der Mieterselbstauskunft erteilen Sie uns die Genehmigung hierzu. Für Sie entstehen hierfür keine Kosten.

Schönheitsreparaturen

Insbesondere beim Auszug entwickeln sich zwischen Vermieter und Mieter nicht selten Diskussionen über den Zustand der Wohnung und ggf. durchzuführende Schönheitsreparaturen. Nicht selten stellt man fest, dass die Art der Diskussion eine völlig andere ist als beim Einzug. Der EG Ehlerding ist die gesetzliche Situation völlig bewußt und alle älteren und neueren Entscheidungen des BGH und anderer rechtlichen Instanzen bekannt. Vielleicht aber haben Sie während Ihrer Mietzeit in einer unserer Wohnungen festgestellt, dass Ihre Vermieter sich während der Mietzeit als durchaus entgegenkommend und großzügig gezeigt hat. Ihre Wohnung haben Sie neu renoviert, i.d.R. mit weißen Wänden und Decken, übernommen. Da wir in unserer Mietpreiskalkulation keine Renovierungskosten berücksichtigt haben, tragen Sie bitte das Ihrige dazu bei, die Wohnung in einem Zustand zurück zu geben, den auch Sie vorgefunden haben. Die aktuelle Rechtsprechung besagt, dass wenn eine Wohnung renoviert und in neutralen, hellen Farbtönen übernommen wurde, die Wohnung ebenso zurück zu geben ist.

Sprechen Sie die Hausverwaltung rechtzeitig vor Ihrem Auszug an und ermöglichen Sie eine ebenso rechtzeitige Besichtigung der Wohnung, um mit Ihnen zusammen festzulegen, was ggf. zu tun ist.